Einkommensteuer-Splittingtabelle
- Einkommensteuer-Splittingtabelle
Eine Tabelle, aus der sich die tarifliche Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen bei ⇡ Zusammenveranlagung ergibt. Zu den Voraussetzungen vgl. § 26 EStG, ferner § 32a VI EStG.
- Anders als früher müssen die E.-Sp. nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.
Lexikon der Economics.
2013.
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